Der Begriff Baugrundrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass durch unerwartete Eigenschaften des Baugrundes ein Mehraufwand entsteht. Realisiert sich das Baugrundrisiko, so ist der dann ent stehende Mehraufwand von einer der Vertragsparteien zu tragen.
<i>Wenusch</i> in <i>Wenusch</i> (Hrsg), ÖNORM B 2110:2023<sup>Aufl. 3</sup> (2024) D.6 Das Baugrundrisiko, Seite 102 Seite 102