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D.6 Das Baugrundrisiko (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

D.6.a Grundsätzliches

G/407
Der Begriff Baugrundrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass durch unerwartete Eigenschaften des Baugrundes ein Mehraufwand entsteht. Realisiert sich das Baugrundrisiko, so ist der dann ent stehende Mehraufwand von einer der Vertragsparteien zu tragen298298OGH 7 Ob, 2382/96m: „Unter Baugrund- oder Bodenrisiko verstehen Rechtsprechung und Lehre die Gefahr eines unerwarteten und somit nicht schon im voraus erkannten Kostenverlaufes“..

Seite 102

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