E. Normung (Standardisierung)
Der Begriff Norm bezeichnet nicht nur privatrechtliche Standardisierungen wie etwa ÖNORMen, sondern auch hoheitliche Vorschriften – dem entsprechend spricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damitSeite 116
E. Normung (Standardisierung)
Der Begriff Norm bezeichnet nicht nur privatrechtliche Standardisierungen wie etwa ÖNORMen, sondern auch hoheitliche Vorschriften – dem entsprechend spricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damitSeite 116
