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E. Normung (Standardisierung) (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

E. Normung (Standardisierung)

G/450
Der Begriff Norm bezeichnet nicht nur privatrechtliche Standardisierungen wie etwa ÖNORMen, sondern auch hoheitliche Vorschriften – dem entsprechend spricht die Judikatur auch vom „Normsetzer“, wenn damit

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der Gesetz- oder Verordnungsgeber gemeint ist. Im Einzelfall ist daher genau zu überlegen, ob eine privatrechtliche Standardisierung oder eine öffentlichrechtlich Vorschrift mit normativer Wirkung gemeint ist337337Weiter führend: Wenusch, ÖNORMen sind ..., ZRB 2015 S 3..

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