Der Bauvertrag ist typischer Weise ein synalagmatischer Vertrag: einer Leistung (der Bauleistung) steht eine Gegenleistung (das Entgelt) gegenüber; das Werk wird gegen Bezahlung errichtet.Hauptsächlich anzutreffen ist der „Einheitspreisvertrag“, der „Regie-(preis)vertrag“ und „der Pauschalpreisvertrag“. Alle drei Begriffe sind nicht legal definiert.
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