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C.4 Angemessenheit des Entgelts (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

G/241
Ein Kaufvertrag kommt nur dann zu Stande, wenn Einigkeit über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis besteht. Demgegenüber ist beim Werkvertrag der Werklohn kein notwendiger Vertragsbestandteil189189OGH 6 Ob 108/04g: „Für das 'Zustandekommen eines Werkvertrags reicht die Einigung über die Herstellung des Werks gegen Entgelt, ohne dass es einer konkreten Vereinbarung seiner Höhe bedürfte“.: „Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen190190§ 1152 ABGB.. Die Angemessenheit spielt aber dann keine Rolle, wenn tatsächlich ein bestimmtes Entgelt vereinbart wurde191191OGH 3 Ob 658/81: „Haben aber die Parteien eine Entgeltsvereinbarung getroffen, bleibt diese auch dann gültig, wenn das vereinbarte Entgelt nicht angemessen im Sinne des § 1152 ABGB sein sollte“..

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