Ein Kaufvertrag kommt nur dann zu Stande, wenn Einigkeit über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis besteht. Demgegenüber ist beim Werkvertrag der Werklohn kein notwendiger Vertragsbestandteil189: „Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen“190. Die Angemessenheit spielt aber dann keine Rolle, wenn tatsächlich ein bestimmtes Entgelt vereinbart wurde191.
