Anstelle starrer gesetzlicher Tatbestände strebt ein bewegliches System danach, alle einen bestimmten Fall betreffenden gesetzlichen Wertungen zu erfassen118: Bei der Suche nach dem Sinn und Zweck einer Regelung kann es sich ergeben, dass verschiedene Auslegungsmethoden in verschiedene Richtungen deuten. Insbesondere wenn mehrere Tatbestandselemente gefordert sind, kann durch ein „bewegliches System“ eine sachgerechte Lösung gefunden werden. Bei einem beweglichen System wird von Tatbestandselementen in durchschnittlicher Ausprägung ausgegangen. Für den Fall, dass ein Tatbestandselement diese durchschnittliche Ausprägung nicht erreicht, kann dieses Defizit dadurch ausgeglichen werden, dass eine anderes Tatbestandselement die durchschnittliche Ausprägung übertrifft. Ein starres Alles-oder-Nichts-System wird dadurch vermieden.
