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B.9 Der Lebenszyklus eines Rechtsverhältnisses (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

G/169
Rechte und Pflichten bestehen bereits vor Abschluss eines Vertrages: Bereits vor Vertragsabschluss besteht das „vorvertragliche“ Schuldverhältnis mit verschiedenen Sorgfaltspflichten.

G/170
Mit einem Angebot entstehen weitere Pflichten des Anbietenden („Offerenten“): Sein Angebot ist für ihn bindend und vor Ablauf der Angebotsfrist kann er sein Angebot nicht widerrufen.

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