Rechte und Pflichten bestehen bereits vor Abschluss eines Vertrages: Bereits vor Vertragsabschluss besteht das „vorvertragliche“ Schuldverhältnis mit verschiedenen Sorgfaltspflichten.Mit einem Angebot entstehen weitere Pflichten des Anbietenden („Offerenten“): Sein Angebot ist für ihn bindend und vor Ablauf der Angebotsfrist kann er sein Angebot nicht widerrufen.
