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B.6 Pacta sunt servanda (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

B.6.a Vertragszuhaltung

G/106
Der Grundsatz „pacta sunt servanda“ besagt, dass ein gültig zustande gekommener Vertrag auch dann erfüllt werden muss, wenn dies später nicht mehr im Interesse einer der Vertragsparteien ist7575 Welser, Fachwörterbuch zum bürgerlichen Recht2..

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