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D Entschädigungsansprüche von Angehörigen eines Tötungsopfers (§ 1327 ABGB)

Eder-Rieder2. AuflDezember 2021

1 Schadenersatz

Dem Angehörigen eines Tötungsopfers sind alle Kosten wie ua Behandlungs-323323Mit dem Tod gehen die Ansprüche der geschädigten Hinterbliebenen auf den Sozialversicherungsträger über: OGH 2 Ob 33/88, ZVR 1990/50, 141. und vor allem Begräbniskosten 324324Mayerhofer/Hollaender StPO5 (2004) § 369 ENr 22. zu ersetzen. War der Verstorbenen unterhaltspflichtig, kann auch der entgangene Unterhalt geltend gemacht werden (§ 1327 ABGB). Daher ist bei Tod des Vaters dem Kind insoweit Schadenersatz zu leisten, als die entgangene Leistung Unterhaltscharakter hat325325OGH 2 Ob 55/97w, ZVR 1998/20, 51..

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