Im Rahmen eines Strafverfahrens, hat neben dem Angeklagten auch das Opfer einer Straftat wesentliche Rechte, die im 4. Hauptstück der StPO (§§ 65-73 StPO) 97 geregelt sind. Dazu zählen die Anerkennung als Opfer, aktive Mitwirkungsrecht, Schonung und Schutz im Strafverfahren und Wiedergutmachung.
1 Opferbegriff
a Opfer nach § 65 Z 1 StPO
Als Opfer iSd § 65 Z 1 StPO ist anzusehen:
