vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A Das Opfer und seine Rechte

Eder-Rieder2. AuflDezember 2021

Im Rahmen eines Strafverfahrens, hat neben dem Angeklagten auch das Opfer einer Straftat wesentliche Rechte, die im 4. Hauptstück der StPO (§§ 65-73 StPO) 9797BGBl I 2004/19 idF BGBl I 2009/135 u BGBl I 2016/26. geregelt sind. Dazu zählen die Anerkennung als Opfer, aktive Mitwirkungsrecht, Schonung und Schutz im Strafverfahren und Wiedergutmachung.

1 Opferbegriff

a Opfer nach § 65 Z 1 StPO

Als Opfer iSd § 65 Z 1 StPO ist anzusehen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte