Grundsätzlich soll der Opferschutz so früh wie möglich ansetzen und muss ganzheitlich betrachtet werden. Alle am Ermittlungs- und Strafverfahren beteiligten Institutionen und Organisationen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht aber auch Opferschutzeinrichtungen) sollen schnell und koordiniert zusammenwirken und Hilfestellungen bieten. Seite 18
