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B Umfang des Opferschutzes

Eder-Rieder2. AuflDezember 2021

Grundsätzlich soll der Opferschutz so früh wie möglich ansetzen und muss ganzheitlich betrachtet werden. Alle am Ermittlungs- und Strafverfahren beteiligten Institutionen und Organisationen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht aber auch Opferschutzeinrichtungen) sollen schnell und koordiniert zusammenwirken und Hilfestellungen bieten.

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