Die seit den 70er Jahren verstärkte viktimologische Forschung und die Erkenntnisse über die posttraumatischen Erfahrungen haben in den 80er Jahren in internationalen und nationalen Bereichen die Entwicklung des Opferschutzes vorangetrieben. Verstärkte Impulse aus der Lehre, Politik und Gesetzgebung aber auch Forderungen von Opferschutzeinrichtungen haben bewirkt, dass im Strafprozess, der vorwiegend auf ein faires Verfahren gegenüber den Beschuldigten und dessen Rechte ausgerichtet war, zusätzlich die Interessen des Opfers auf Beteiligung und eine schonende Behandlung im Strafprozess und Wiedergutmachung des durch die Tat entstandenen Schadens zunehmend berücksichtigt, gestärkt und erweitert worden sind. Diese Verbesserung der rechtlichen Stellung des Opfers im Strafverfahren beinhaltet darüber hinaus auch Forderungen nach Vorsorgemaßnahmen und ergänzende Betreuungsangebote von Opferschutzeinrichtungen für die Praxis.
