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6.4 Landesrechtliche Regelungen für die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen (Oberösterreich) – OÖ ADIG aF

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

In Umsetzung der PSI-RL 2003/98/EG wurde durch LGBl 2006/86 im OÖ ADIG der dritte Abschnitt eingefügt, der Regelungen über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen beinhaltet. Die PSI-Änderungs-RL (RL 2013/37/EU ) wurde in OÖ durch LGBl 2015/68 umgesetzt. Die neuesten Nov der PSI-RL (PSI-II-RL) wurde bis dato noch nicht umgesetzt.

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