Sobald es um die Frage der Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen geht, ist zu unterscheiden, ob es sich um Dokumente einer öffentlichen Stelle des Bundes oder des Landes handelt (genaue Definition siehe weiter unten). Demnach sind entweder die Bestimmungen des Bundes-IWG oder die einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen zu beachten.
