Betrifft ein Auskunftsbegehren bzw eine Veröffentlichung des Umweltanwalts sog „Umweltinformationen“, ist das Umweltinformationsrecht zu beachten. Die Vorgaben zum Umweltinformationsrecht auf völkerrechtlicher Ebene („erste Säule“ der AarhK) sowie die Umweltinformations-RL 2003/4/EG wurden in Österreich durch Bund und Länder umgesetzt.
