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1.1 Amtsverschwiegenheit nach Art 20 Abs 3 B-VG

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

Art 20 Abs 3 B-VG11BGBl 1930/1, zuletzt geändert durch BGBl I 2012/51. gibt hinsichtlich der Amtsverschwiegenheit Folgendes vor:

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