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Vorwort

Wagner/Hartl1. AuflMärz 2023

Unser Planet bietet allen Menschen eine Lebensgrundlage, die auch zukünftigen Generationen noch lange in einer lebenswerten Form erhalten bleiben soll. Wenn Umweltnutzungsrechte staatlicherseits in Form von Genehmigungen erteilt werden, so hat der Einzelne und die Öffentlichkeit das Recht, dies ohne großen Aufwand von öffentlichen Stellen zu erfahren. Mit der Aarhus Konvention und der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG wurde ein durchsetzbarer Anspruch jedes Einzelnen und jeder Einzelnen auf Erhalt einschlägiger Umweltinformation geschaffen. Transparenz im Umweltrecht ist kein Selbstzweck. Sie dient der Vorsorge und der Teilhabe der Bürger und Bürgerinnen am Vollzug des Umweltrechts. Der Wert einer transparenten Verwaltung und die Möglichkeit der Teilhabe erscheint auf den ersten Blick ist auch in demokratischen Rechtsstaaten alles andere als selbstverständlich. Bei näherer Betrachtung und vor dem Hintergrund der realen Umsetzung und Anwendung haben die durchaus schon älteren Rechtsakte auch heute nichts an Aktualität verloren: Ja vielmehr ist die Forderung nach Transparenz in der gesamten staatlichen Verwaltung aufgrund Fehlentwicklungen und Auswüchsen im Macht- und Verwaltungsapparat aktueller denn je. Hinzu kommt, dass den Behörden eine ungeheure Menge an Umweltdaten zur Verfügung stehen, die mit öffentlichen Mitteln erhoben wurden. Über die Richtlinie 2019/1024 des EP und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-II-Richtlinie) soll es den Bürgerinnen und Bürgern auch ermöglicht werden, die von behördlicherseits erlangten Daten weiterzugeben. Die Partizipation bei der Verteilung von Umweltinformation ist ein relativ neues „Tool“, das derzeit noch über wenig Bekanntheitsgrad verfügt. Beides, sowohl die Herausgabe der Information als auch ihre Weitergabe nimmt in der Praxis eine – nicht bloß zufällige – untergeordnete Bedeutung ein. Die Zurückhaltung kommt von Seiten der Behörden, die nur allzu oft ein falsches Verständnis der Verweigerungsgründe, insbesondere der Berufung auf Daten-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisschutz an den Tag legen. Das vorliegende Handbuch will die Bedeutung der Transparenz hervorstreichen und den um Information anfragenden Bürger/die um Information anfragende Bürgerin in ihren Anliegen bestärken. Zu diesem Zweck werden im gegenständlichen Werk vorerst die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen und zentralen Begriffe anhand der Judikatur des EuGH und der Gerichtshöfe des öffentlichen

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Rechts dargestellt. Im Schlussteil sind zur leichteren Handhabung die einschlägigen Rechtsakte abgedruckt.

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