Viele Erkenntnisse der bisher vorgebrachten und teilweise explizierten Fachliteratur flossen in den ersten qualitativen Teil des hier angewendeten Mixed-Methods-Verfahrens aus qualitativer und quantitativ-statistischer Forschung mit ein, nämlich in der induktiv-deduktiven Methode der Kategorienbildung,50 sodass die beiden vorgeschlagenen, konzeptualisierten idealtypischen Deliktkategorien krankheitstypisches Delikt und gestört-dissoziales Delikt entwickelt werden konnten.
