Als erstes Ergebnis dieses Forschungsvorhabens sind die beiden durch die qualitative Sozialforschung erarbeiteten
konzeptualisierten, präzisierten und definierten Deliktkategorien gestört-dissoziales Delikt versus krankheitstypisches Delikt wie bereits unter Punkt 3.5.1 und 3.5.2 dargestellt, zu nennen.