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5.2. Behandlungsprinzipien (Eckhart)

Eckhart1. AuflMai 2022

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Um das Ziel der Risikoreduktion zu erreichen, ist es zum Standard der Behandlung im forensischen Kontext geworden, das Risk-Need-Responsivity (R-N-R) Modell von Andrews und Bonta 1414 Bonta/Andrews: Risk-need-responsivity model for offender assessment and rehabilitation: Risk-need-responsivity model for offender assessment and rehabilitation 2007-06 (publicsafety.gc.ca ) (Stand 5.7.2021). Siehe in diesem Buch: Schilling/Eichhübl, II.A.2. ab Rz 472; Engel, II.A.6. ab Rz 730; Stempkowski, II.B.4. ab Rz 968. anzuwenden. Das Risikoprinzip bedeutet, dass die Intensität der Behandlungsmaßnahmen dem Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit, also der Rückfallwahrscheinlichkeit des Klienten entsprechen soll. Wesentlich ist, dass nicht etwa alle Störungssymptome, sondern die aus der Betrachtung der individuellen Risikoprofile abgeleiteten Risikomerkmale – die sogenannten „kriminogenen Bedürfnisse“ – in der Behandlung adressiert werden sollen. Diese weisen einen direkten Bezug zu der Rückfallgefahr auf (Bedürfnisprinzip). Letztlich soll die Ansprechbarkeit auf die Behandlung beachtet werden, indem die Methoden und Techniken eingesetzt werden, die dem Lernstil, dem intellektuellen Niveau und der Persönlichkeit des Insassen angemessen sind.

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