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3.2. Behandlungsprozess im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB an der Abteilung für forensische Psychiatrie im LKH Graz II, Standort Süd (Kada)

Kada1. AuflMai 2022

Bewährungshilfe

Weisung

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Die forensische Psychiatrie integriert sowohl die „klassischen“ Behandlungsmethoden der psychiatrischen und psychotherapeutischen Wissenschaft, als auch eigens entwickelte psychotherapeutische Interventionen zur Prävention zukünftiger Delikte. Das Ziel der Behandlung ist eine Reduktion der Gefährlichkeit durch die Stabilisierung der psychischen Erkrankung. Im

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Vordergrund steht auch die Förderung eines selbstverantwortlicheren und verbesserten Umganges der Patienten mit ihrer Diagnose. Erreicht werden soll Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit, Akzeptanz von und aktive Beteiligung an einer weiterführenden medikamentösen, psychiatrischen und therapeutischen Betreuung sowie die Bereitschaft zur Aufrechterhaltung anderer getroffener Vereinbarungen, die gezielt der Prävention dienen. Dazu zählt etwa das Einhalten einer Alkoholkarenz oder der Eintritt in eine Betreute Wohnform.

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