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2.3. Die Clearingstelle – Darstellung fachlicher Grundannahmen, Aufgaben und Prozessabläufe (Schilling/Eichhübl)

Schilling/Eichhübl1. AuflMai 2022

2.3.1. Allgemeines

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Während der/die Gerichtsgutachter*in im Rahmen des Strafverfahrens insbesondere die Frage nach dem Vorliegen einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades, deren Bedeutung für das aktuelle Delikt und die etwaige zukünftige Gefährlichkeit zu beantworten hat,1717 Löschl, Psychiatrische Sachverständigengutachten im Verfahren bezüglich des Maßnahmenvollzugs psychisch kranker Rechtsbrecher (2017). liegen die Hauptaufgaben einer zentralen, maßnahmenvollzugsinternen Begutachtung vor allem darin, individuell relevante dynamische Risikofaktoren (criminogenic needs) zu identifizieren, diese dem Fallteam zu vermitteln, ein gemeinsames Fallverständnis zu entwickeln und damit zu einer differenzierten Betreuungs- und Behandlungsplanung beizutragen. Basis für diese Aufgaben der CS bildet die Aufarbeitung und Darstellung bisheriger Akteninformationen über den/die Untergebrachte*n und deren Aktualisierung im Rahmen einer forensisch-klinischen Begutachtung. Die gewonnenen Erkenntnisse und Einschätzungen werden (durch unterschiedliche Leistungen) in das System Maßnahmenvollzug eingebracht, da die (therapeutische) Arbeit mit Menschen, die Delikte aufgrund ihrer schweren Persönlichkeitsstörung setzen, interdisziplinäre Teamarbeit erfordert.1818 Borchard/Habermann/Stürm/Urbaniok, Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie 2012, 19–28.

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