Als zentrale Begutachtungseinheit wurde die Clearingstelle für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB (CS) im Juli 2015 als Referat in der Betreuungsabteilung der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz eingerichtet. Trotz ihrer oberbehördlichen Eingliederung stellt die CS konzeptionell eine unmittelbar an die Risikoeinschätzung, Behandlung und Betreuung geknüpfte Institution dar. Sie bildet mit der Sonderanstalt Wien-Mittersteig bzw den für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB zuständigen Departments in den Justizanstalten Garsten, Graz-Karlau und Stein, sowie mit der für den Maßnahmenvollzug an untergebrachten, zurechnungsfähigen Frauen zuständigen JA Asten und der Maßnahmenabteilung für untergebrachte, zurechnungsfähige Jugendliche in der JA Gerasdorf, eine inhaltliche Einheit dar. Zusammen mit diesen ist sie mit der fachlichen Einschätzung der Untergebrachten betraut, die sich auf forensisch relevante Fragestellungen zur Persönlichkeit, Kriminalitätsentwicklung sowie Therapiefähigkeit und -bereitschaft bezieht.
