vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.2. Organisatorische Einbettung der Clearingstelle für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB1515BMJ Durchführungserlass Nr GD41740/0007-II 3/2016; BMJ Erlass Nr GD41740/0026-II/2015: Zielekatalog und verbindliche Zielvorgaben für den Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB sowie „Einrichtung von Departments für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB in den Justizanstalten Garsten, Graz-Karlau und Stein“. (Schilling/Eichhübl)

Schilling/Eichhübl1. AuflMai 2022

460
Als zentrale Begutachtungseinheit wurde die Clearingstelle für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB (CS) im Juli 2015 als Referat in der Betreuungsabteilung der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz eingerichtet. Trotz ihrer oberbehördlichen Eingliederung stellt die CS konzeptionell eine unmittelbar an die Risikoeinschätzung, Behandlung und Betreuung geknüpfte Institution dar. Sie bildet mit der Sonderanstalt Wien-Mittersteig bzw den für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB zuständigen Departments in den Justizanstalten Garsten, Graz-Karlau und Stein, sowie mit der für den Maßnahmenvollzug an untergebrachten, zurechnungsfähigen Frauen zuständigen JA Asten und der Maßnahmenabteilung für untergebrachte, zurechnungsfähige Jugendliche in der JA Gerasdorf, eine inhaltliche Einheit dar. Zusammen mit diesen ist sie mit der fachlichen Einschätzung der Untergebrachten betraut, die sich auf forensisch relevante Fragestellungen zur Persönlichkeit, Kriminalitätsentwicklung sowie Therapiefähigkeit und -bereitschaft bezieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte