Genau wie im Strafvollzug handelt es sich beim Großteil der untergebrachten Personen im Maßnahmenvollzug um Männer, Frauen bilden auch hier die Minderheit. Entsprechend der allgemeinen Entwicklung ist allerdings auch die Anzahl an Frauen, die sich in einer Anhaltung nach § 21 StGB befinden, im Begriff zu steigen.
