Die Anzahl an untergebrachten Personen nach § 21 StGB korrespondiert erkennbar damit, wie viele Personen in jedem Jahr in die Maßnahme eingewiesen wurden. Auch hier zeigt sich ein deutlicher Anstieg, speziell in den letzten fünf Jahren. Aus der Tatsache, dass es im selben Zeitraum in keinem annähernd entsprechenden Ausmaß zu bedingten Entlassungen kam, erklärt sich der starke Anstieg an untergebrachten und damit zu betreuenden Personen.
