vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Status Quo des Maßnahmenvollzugs (Stempkowski)

Stempkowski1. AuflMai 2022

417
Die Praxis des österreichischen Maßnahmenvollzugs ist seit vielen Jahren von einem starken Anstieg an untergebrachten Personen geprägt, so dass der Bedarf an Versorgung und Betreuung immer stärker zunimmt. Diese Entwicklung bezieht sich auf die Unterbringung zurechnungsunfähiger Personen nach § 21 Abs 1 StGB sowie zurechnungsfähiger Personen nach § 21 Abs 2 StGB. Von geringerer praktischer Bedeutung sind hingegen Unterbringungen nach § 22 sowie § 23 StGB. So befinden sich seit Jahren lediglich um die 20 Personen in einer Unterbringung nach § 22 StGB, nach § 23 StGB waren seit den 1990er-Jahren stets maximal vier Personen untergebracht.11 Bundesministerium für Justiz, Sicherheitsbericht 2020 – Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz (2022) 171. Dementsprechend wird im Folgenden nur auf Unterbringungen nach § 21 StGB eingegangen, die das österreichische Vollzugssystem aktuell vor große Herausforderungen stellen.22 Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Wahrnehmungen des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Clemens Jabloner (2019) 46 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!