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3.3. Rechtsmittelmöglichkeiten (Schmollmüller)

Schmollmüller1. AuflMai 2022

strafbedrohte Tat

Unrecht

309
Die fehlende Verteidigung in der Hauptverhandlung ist im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 StGB, § 22 StGB und § 23 StGB ausdrücklich mit Nichtigkeit bedroht (vgl §§ 430 Abs 3, 439 Abs 1 StPO). Eine Nichtigkeitsbeschwerde ist auf § 281 Abs 1 Z 3 StPO bzw § 345 Abs 1 Z 4 StPO zu stützen. Die Nichtigkeitsbeschwerde kann zudem bei Verfahren zur Unterbringung nach § 21 StGB auf § 281 Abs 1 Z 1a StPO gestützt werden, wenn der Verteidiger nicht während des gesamten Verfahrens anwesend war (iVm § 61 Abs 1 Z 2 StPO).1313Zum Verhältnis zwischen § 281 Abs 1 Z 1a und Z 3 Stiebellehner in LK-StPO § 430 Rz 17 mwN.

Seite 142

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