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2.4. Verhandlung und Dauer der vorläufigen Anhaltung (Stiebellehner)

Stiebellehner1. AuflMai 2022

295
Die Vorschriften der §§ 172–178 StPO kommen sinngemäß auf die Verhandlung über die vorläufige Anhaltung zur Anwendung (§ 429 Abs 5 erster Satz leg cit). Fraglich ist allerdings, weshalb hier auf eine bei der vorläufigen Anhaltung nicht zulässige Festnahme (§ 172 StPO) verwiesen wird – auf ihre Voraussetzungen in §§ 170 f leg cit überdies nicht.3636 Nimmervoll, Rz 1564.

Symptomatizität

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