Die vorläufige Anhaltung ist in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (Justizanstalt Göllersdorf, Forensisches Zentrum Asten) oder in einer öffentlichen Krankenanstalt für Geisteskrankheiten zu vollziehen. Letztere sind verpflichtet, den eingewiesenen Betroffenen aufzunehmen und für die erforderliche Sicherung seiner Person zu sorgen bzw seine Bewachung zuzulassen (§ 429 Abs 4 StPO).
