vorheriges Dokument
nächstes Dokument

7.4. Ergänzende Regelungen im StVG bei auseinanderfallenden Anordnungszeitpunkten (Mitgutsch)

Mitgutsch1. AuflMai 2022

175
Im Hinblick auf die Anrechnungsregelung des § 24 Abs 1 StGB betreffend die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme sowie für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher normiert § 178a Abs 3 StVG, dass diese auch dann zur Anwendung kommen soll, wenn die in Frage stehende Strafe und Maßnahme nicht zum selben Zeitpunkt verhängt worden sind, sondern aus verschiedenen Verurteilungen herrühren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!