Schmoller in Lengauer/Stempkowski/Kitzberger (Hrsg), Maßnahmenvollzug (2022) 2.3. Keine Schuld bei Zurechnungsunfähigkeit Rz 111111
§ 21 Abs 1 StGB knüpft an eine Tatbegehung „unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes“ an. Zurechnungsunfähigkeit und schuldloses Handeln sind nicht identisch.