vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.2. Schuld als Maßkriterium der Strafe (Schmoller)

Schmoller1. AuflMai 2022

104
Eine Strafe ist nur als Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten sinnvoll, wobei die Schwere der Schuld auch zentrales Maßkriterium für die Höhe der Strafe

Seite 59

ist. Dies ergibt sich sachlogisch aus der speziellen Zweckrichtung des Sanktionstyps „Strafe“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte