Eine Strafe ist nur als Reaktion auf ein schuldhaftes Verhalten sinnvoll, wobei die Schwere der Schuld auch zentrales Maßkriterium für die Höhe der Strafe
<i>Schmoller</i> in <i>Lengauer/Stempkowski/Kitzberger</i> (Hrsg), Maßnahmenvollzug (2022) 2.2. Schuld als Maßkriterium der Strafe, Seite 59 Seite 59
ist. Dies ergibt sich sachlogisch aus der speziellen Zweckrichtung des Sanktionstyps „Strafe“.