2.1.1. Unrecht als Basis
Im juristischen und insbesondere im strafrechtlichen Bereich wird zwischen Unrecht und Schuld unterschieden. Dasselbe Unrecht kann „schuldhaft“ oder – zB wegen Zurechnungsunfähigkeit – „schuldlos“ verwirklicht werden. Mit der Aussage, eine Tat sei als Unrecht zu bewerten, ist somit noch nicht über die Schuld des Täters entschieden.1bedingte Entlassung
