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1.2. Exkurs: Justizielle Aufarbeitung von NS-Anstaltsverbrechen in Österreich? (Kuretsidis-Haider)

Kuretsidis-Haider1. AuflMai 2022

1.2.1. Volksgerichte

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Nationalsozialistische Verbrechen wurden in Österreich sowohl durch österreichische als auch durch alliierte Gerichte geahndet. Die bei weitem meisten NS-Prozesse fanden vor den sog Volksgerichten zwischen 1945 und 1955 statt. Diese waren von der österreichischen Provisorischen Regierung mit dem Verbotsgesetz (VG) vom 8. Mai 1945 eingerichtet worden. Die Volksgerichtsbarkeit war damit auch ein Instrument der Entnazifizierung im bürokratischen Sinn, indem Personen aufgrund der illegalen Zugehörigkeit zur NSDAP zwischen 1933 und 1938 und wegen Hochverrats am österreichischen Volk bzw wegen Falsch- oder Nichtregistrierung nach 1945 abgeurteilt wurden. Außerdem fiel – gem dem VG – die nationalsozialistische Wiederbetätigung in den Kompetenzbereich dieser Sondergerichtsbarkeit. Die Volksgerichte ahndeten nach dem am 26. Juni 1945 verabschiedeten Kriegsverbrechergesetz (KVG) darüber hinaus Kriegsverbrechen im engeren Sinn sowie Quälerei und Misshandlung, Verletzungen der Menschenwürde, wozu auch Mord und Totschlag ua in Konzentrationslagern, im Zuge der nationalsozialistischen Euthanasieaktion und während der Endphase der NS-Herrschaft gerechnet werden, weiters die Beteiligung an Deportationen, missbräuchliche Bereicherung (die sog „Arisierung“) und die Denunziation.

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