Geeignete Interventionsmaßnahmen können dazu beitragen, das Stalkinggeschehen zu verringern. Wesentliches Ziel der Gegenmaßnahmen ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Opfers sowie die Reduktion der psychischen Belastungen und der Folgewirkungen, die durch das Stalking verursacht werden. Gegenmaßnahmen können sowohl bei der verfolgenden Person – „täterbezogene Interventionen“47 – als auch beim Opfer – opferbezogene Maßnahmen bzw Interventionen48 – ansetzen. Seite 281
