vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Einleitung (Riezler)

Riezler1. AuflApril 2023

Kapitel 6 Opferrechte im Zivilverfahren

Alexander Meisinger

Der Opferschutz im Zivilverfahren besteht im Wesentlichen aus den Bestimmungen zur (psychosozialen) Prozessbegleitung (siehe II. Psychosoziale Prozessbegleitung), der Möglichkeit der Geheimhaltung des Wohnorts (siehe III. Geheimhaltung des Wohnorts) und besonderen Bestimmungen bei Vernehmungen (siehe IV. Opferschutz bei Vernehmungen).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte