Es zeigt sich, dass das BV/AV sowie die eV zum Schutz vor Gewalt einem stetigen Wandel unterliegen und mehrfach erweitert wurden. Dank gebührt an dieser Stelle den Pionier*innen der österreichischen Gewaltschutzgesetze, die sich seit dem In-Kraft-Treten vor über 25 Jahren unermüdlich für deren Ausbau und Weiterentwicklung einsetzen.
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