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IV. Entziehung oder Einschränkung der Obsorge (Huber)

Huber1. AuflApril 2023

A. Kindeswohlgefährdung

1. Allgemeines

Das Wohl des Kindes steht unter einem besonderen Schutz. So hat das Gericht bei Gefährdung des Kindeswohls die notwendigen Verfügungen zur Sicherung des Wohls des Kindes zu treffen (§ 181 Abs 1 ABGB).

Seite 48

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