So häufig es vorkommt, dass Mietverhältnisse in Wohnungseigentumsanlagen bestehen, so schwierig ist die rechtliche Situation. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für das Mietverhältnis finden sich im ABGB und im Mietrechtsgesetz. Die rechtliche Problematik besteht darin, die Rechte und Pflichten des Mieters, die in diesen Gesetzen geregelt sind, mit den Bestimmungen des WEG in Einklang zu bringen. Während zum Beispiel der Mieter einer Eigentumswohnung den Mietvertrag nur mit dem Wohnungseigentümer abschließt und daher nur diesen als Vertragspartner hat, steht der Wohnungseigentümer seinerseits in einer Rechtsgemeinschaft mit den übrigen Wohnungseigentümern, die wiederum dem Mieter gegenüber in keiner Rechtsbeziehung stehen. Diese Ausgangslage ist rechtlich nicht einfach und für einen Gesetzgeber allemal eine Herausforderung. Wie diese im WEG 2002 gelöst wurde, wird im Folgenden dargestellt.
