Diesem Kapitel kommt eine ganz zentrale Bedeutung im Recht des Wohnungseigentums zu. Die Wohnung und die WE-Anlage bleiben im Verlauf der Zeit nicht in jenem Zustand, in dem sie sich am Anfang befinden, sondern verändern sich. Sei es, dass der einzelne Wohnungseigentümer seine Wohnung verändern will, sei es dass sich im Laufe der Zeit neue Anforderungen an den Zustand oder die Erhaltung des Gebäudes stellen, die WE-Anlage unterliegt einem ständigen Wandel.
