In der Praxis entstehen gelegentlich Missverständnisse, was unter einer Benützungsregelung konkret zu verstehen ist. Dabei bereitet vor allem die Abgrenzung zum Regelungsbereich der Hausordnung manchmal Schwierigkeiten. Aber auch die Unterscheidung vom Bereich der außerordentlichen Verwaltung ist oft nicht einfach, vor allem wenn Änderungen an allgemeinen Teilen zu beurteilen sind (siehe Kapitel „Änderungen“).
