Ein Wohnungseigentümer kann aus wichtigen Gründen aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Die Gründe, die in § 36 aufgezählt werden, sind durch Klage bei Gericht geltend zu machen.
A. Pflichtverletzung
Ausschließungsgrund ist, wenn der Wohnungseigentümer seinen Pflichten aus der Gemeinschaft nicht nachkommt, insbesondere die ihm obliegenden Zahlungen nicht leistet.
