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XIX. Erhaltung

Tschütscher4. AuflApril 2022

Ein ganz wichtiger Bereich im Recht des Wohnungseigentums ist der Bereich der Erhaltung. Es ist selbstverständlich, dass die WE-Anlage im Laufe der Zeit immer wieder saniert werden muss. Das Stiegenhaus muss neu gemalt, der Lift muss repariert werden, die Zentralheizungsanlage ist zu erneuern, Armaturen im Bad sind auszutauschen, die Fenster sind zu erneuern usw. Bei all diesen Maßnahmen kommt der Frage, wer für die Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen zuständig ist, eine ganz zentrale Bedeutung zu. Mit der Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahme ist die Frage, wer die Kosten dafür zu tragen hat, unmittelbar verbunden.

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