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XII. Der Verwalter

Tschütscher4. AuflApril 2022

In Wohnungseigentumsanlagen sind viele Aufgaben zu erledigen, um die Benützung auf Dauer zu gewährleisten. Dabei sind oft völlig unterschiedliche Interessen der Wohnungseigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Es ist daher – vor allem in größeren Anlagen – sinnvoll und notwendig, eine Person zu beauftragen, die sich um die Erledigung der Angelegenheiten kümmert, und in welcher die unterschiedlichen Interessen gebündelt werden. Dieser Verwalter übernimmt es, die Angelegenheiten zu besorgen, die die gemeinsamen Interessen der Wohnungseigentümer berühren. Damit entlastet er die Wohnungseigentümer. Gleichzeitig ermöglicht er, dass die Wohnungseigentümer nach außen hin nur mit einer Stimme sprechen. Das vereinfacht den Geschäftsverkehr und verschafft Rechtssicherheit.

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