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X. Eigentümerpartnerschaft

Tschütscher4. AuflApril 2022

Nach der Rechtslage vor dem WEG 2002 gab es lediglich einen Fall, bei dem zwei Personen gemeinsam Eigentümer eines WE-Objekts sein konnten: das Wohnungseigentum von Ehegatten. Beide Ehegatten waren jeweils Eigentümer des halben Mindestanteils. Ihre Anteile wurden so verbunden, dass sie ein gemeinsames rechtliches Schicksal hatten.

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