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V. Nichtigkeit des Wohnungseigentums

Tschütscher4. AuflApril 2022

Wird an einem Teil der Liegenschaft selbständiges Wohnungseigentum begründet, obwohl dies nach dem WEG 2002 nicht zulässig ist, so hat dies die Nichtigkeit des Wohnungseigentums zur Folge. Es ist also nicht zulässig, an einem notwendig allgemeinen Teil der Liegenschaft, wie zum Beispiel dem Zentralheizungsraum, selbständiges Wohnungseigentum zu begründen. Die WE-Begründung ist aber auch fehlerhaft, wenn der allgemeine Heizraum nur betreten werden kann, wenn man ein WE-Objekt oder einen Raum, der Zubehör zu einem WE-Objekt ist, durchqueren muss. Ist der allgemeine Dachboden nur über eine Wohnung zugänglich, so ist eine Wohnungseigentumsbegründung nur möglich, wenn entweder durch bauliche Adaptierungen ein von der Wohnung abgetrennter Zugang geschaffen wird oder der Dachboden der Wohnung als Teil des WE-Objekts zugeordnet wird.

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