vorheriges Dokument
nächstes Dokument

C. Amtssachverständige und Verfahrensgarantien nach Art 6 MRK/Art 47 GRC (Walzel von Wiesentreu)

Walzel von Wiesentreu3. AuflFebruar 2021

2.074
Vor dem konventionsrechtlichen Hintergrund der Verfahrensgarantien des Art 6 MRK wurde seitens der Lehre bereits frühzeitig die Frage gestellt, ob die Beiziehung von Amtssachverständigen im Anwendungsbereich dieser Konventionsgarantie überhaupt zulässig sei.212212Vgl insbesondere B. Davy, ZfV 1986, 317 ff; Funk, in Aicher/Funk, Sachverständige 20 f; Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5 201. Schließlich, so der Tenor, handele es sich beim Amtssachverständigen um einen zur Begutachtung von Fachfragen dauernd bestellten Organwalter der Behörde,213213 Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2 § 52 AVG Anm 3. dem im Verwaltungsverfahren, obwohl er an sich ja nur eines von mehreren Beweismitteln sei, doch überragende Stellung zukomme.214214Vgl Kopetzki, Art 5 und 6 EMRK und das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht, EuGRZ 1983, 187; B. Davy, ZfV 1986, 317 f; Funk, in Aicher/Funk, Sachverständige 19 ff; Thienel, Verwaltungssenate2 112. Zufolge seiner organisatorischen Verflechtung mit der erkennenden Behörde sei daher zweifelhaft, ob der Amtssachverständige die von Art 6 MRK geforderte Unabhängigkeit erfülle. Die vorstehend gestellte Frage erhielt durch das Hinzutreten der gleichfalls im Rang verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte stehenden justiziellen Garantien des Art 47 GRC weitere Facetten, ohne im Ergebnis dadurch jedoch gelöst worden zu sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!