Der moderne Staat ist in allen seinen Funktionen zur sachadäquaten Erledigung der von ihm zu erfüllenden Aufgaben auf spezialisiertes Fachwissen angewiesen.1 Das gilt in besonderer Weise für die Verwaltung. Die Vollziehung der Gesetze durch Verwaltungsorgane bedarf heute „mehr denn je des Sachverstandes der Experten“.2 Da die Komplexität der wissenschaftlichtechnischen Zivilisation stetig zunimmt, können die Grundlagen für Entscheidungen der Verwaltung oft nur über den Einsatz von Expertenwissen erstellt werden. Die juristisch gebildeten Amtswalter sind daher vielfach auf spezifische, oft wissenschaftlich fundierte Kenntnisse angewiesen, über die nur der Fachmann verfügt.3
Seite 105
