vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Zur Bedeutung der justiziellen Garantien (Walzel von Wiesentreu)

Walzel von Wiesentreu3. AuflFebruar 2021

2.069
Art 6 MRK vermittelt dem Einzelnen einen subjektiven öffentlichen Anspruch auf eine Entscheidung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht.195195Vgl dazu auch Attlmayr/Primosch Rz 7.068 ff mwN. Die Unabhängigkeit muss sowohl gegenüber den anderen Staatsgewalten

Seite 96

als auch gegenüber den Verfahrensparteien bestehen. Organisatorische Verflechtungen mit der Exekutive oder das Bestehen von Weisungsbeziehungen schließen die Unabhängigkeit grundsätzlich aus.196196Vgl Berka/Binder/Kneihs, Die Grundrechte. Grundfreiheiten und Menschenrechte in Österreich2 (2019) 812 ff, insb 814 ff; Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention. EMRK-Kommentar3 (2009) Art 6 MRK Rz 204 ff; Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention6 (2016) § 24 Rz 34 ff; Grabenwarter/Frank, B-VG Art 6 EMRK Rz 10 ff; Muzak, B-VG6 Art 6 MRK Rz 13 ff; Meyer-Ladewig, Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Handkommentar (2003) Art 6 MRK Rz 29; Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht12 Rz 961.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte