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5. Streitverkündung/Streitbeitritt im Haftpflichtverhältnis (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Allgemeines

Haftungsprozess

Nebenintervention

3993
Kommt es im Vorfeld einer haftpflichtrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem geschädigten Dritten (Mandanten) und dem versicherten Berufsträger zu einem gerichtlichen Streit zwischen dem geschädigten Dritten und einem weiteren Dritten, etwa einer Vertragspartei des Mandanten, kann eine der beiden Streitparteien dem Berufsträger im vorgelagerten Zivilprozess den Streit verkünden.

Seite 1413

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