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2. Deklaratorische und konstitutive Deckungsfunktion der Risikoausschlüsse (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

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Die in den AVB enthaltenen Risikoausschlüsse haben entweder deklaratorische (hinweisende) oder konstitutive (deckungseinschränkende) Funktion.49684968Vgl zu dieser Unterscheidung OGH 7 Ob 5/15h, 7 Ob 147/00v; Wilhelmer, ö AnwBl 3/2016, 135; Kofler, Haftpflichtversicherung3 103 (allerdings mit der Unterscheidung von „echten“ und „unechten“ Risikoausschlüssen). Aus d Sicht vgl Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 4 Rz 5; Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 3–4; Späte, Haftpflichtversicherung Teil B Vor § 4 Rz 2; Harsdorf-Gebhardt in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung2 Vor 7 AHB Rz 4; Littbarski, Haftpflichtversicherung § 4 Rz 4. Je nachdem, wie die Berufshaftpflichtversicherung im Rahmen der primären Risikoumschreibung das versicherte Risiko umschreibt, kommt den Risikoausschlüssen eine mehr oder weniger deklarative bzw konstitutive Deckungsabgrenzungsfunktion zu.49694969 Diller, Berufshaftpflichtversicherung2 § 4 Rz 7. Zum tendenziell restriktiven Verständnis des Umfanges der primären Risikoumschreibung und der damit verbundenen (logischen) Annahme (nur) weitgehend deklarativ wirkender Risikoausschlüsse s Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 B Rz 1 ff sowie E Rz 5.

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